AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Bei meinen Fahrstunden gelten folgende AGB. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

  • Vertrag
  • Der Vertrag kommt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) zustande und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung.

  • Leistungen der Fahrschule
  • Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten. Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B (Auto).

  • AusbildnerIn
  • Die ausbildende Person ist im Besitz des eidgenössischen Fachausweis Fahrleher.

  • Praktische Fahrlektion
  • Die Fahrlektion dauert mit Vor- und Nachbesprechung inkl. neuer Terminfindung grundsätzlich 50 Minuten. Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Lektion mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen. Nach Möglichkeit starten und enden die Fahrlektionen am Wunschort der Fahrschüler. Zu gewissen Zeiten können vermehrt Staus auftreten, diese Zeit gilt grundsätzlich als gefahren und wird im Normalfall nicht rückerstattet. Es wird daher geraten, Fahrlektionen ausserhalb der bekannten Staus zu vereinbaren.

  • Leistungen der Fahrschule
  • Die Fahrstunden sind bei jeder Lektion bar zu bezahlen. Ausnahme gilt beim Abonnement, diese Lektionen sind im Voraus zu bezahlen. Bezahlte, aber nicht gefahrene Fahrstunden werden rückerstattet. Eine einmalige Versicherungspauschale ist bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen oder kann mit dem ersten Abonnement verrechnet werden. Die Kosten für die Prüfungslektion entsprechen dem normalen Preis für Lektionen, exklusive der Gebühren des Strassenverkehrsamt. Am Tag der Fahrprüfung sind alle geschuldeten Beträge beglichen, ansonsten wird die Prüfung nicht durchgeführt. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Website www.diegozoller.ch.

  • Terminverschiebung & Absage
  • Vereinbarte Fahrlektionen sind grundsätzlich einzuhalten. Bei Krankheit mit kurzfristiger Absage kann ein Arztzeugnis verlangt werden. Terminabsagen müssen 24h vor Lektionsbeginn telefonisch gemeldet werden, ansonsten wird die Lektion verrechnet. Dies gilt auch bei Nichterscheinung. Keine Terminabsage via SMS oder Email. Fahrlektionen können nur telefonisch abgesagt werden. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers.

  • Fahrfähigkeit
  • Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.

  • Anmeldung praktische Führerprüfung
  • Grundsätzlich entscheidet der Fahrlehrer über den Termin der praktischen Fahrprüfung. Für die ersten beiden Fahrprüfungen können sich die Fahrschüler auch selber anmelden, sollte sie/er mit dem Fahrlehrer nicht gleicher Meinung sein, was den Zeitpunkt der Prüfung betrifft. Laut Gesetz wird erst für die dritte und jede weitere praktische Prüfung die Zustimmung eines Fahrlehrers benötigt, der mit seiner Unterschrift den Abschluss der Fahrausbildung bescheinigt. Ein Wechsel zu einem anderen Fahrlehrer steht dem Fahrschüler jederzeit zu.

  • Allgemeines
  • Die Fahrschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

  • Rechtliches
  • Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtstand ist Zug.

    Zug, Juni 2016