WAB Kurs

Der Fahrausweis wird heute für drei Jahre auf Probe ausgestellt. Wer diesen ab dem 01. Januar 2020 erworben hat, muss innerhalb der ersten 12 Monate der dreijährigen Probezeit einen Weiterbildungstag (7h) besuchen. Wird der Kurs nicht rechtzeitig besucht droht ein Bussgeld von bis zu Fr. 300.00. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden. Grundsätzlich muss das eigene Fahrzeug an den Kurs mitgenommen werden.