Weg zum Führerausweis

1. Nothelfer-Kurs 11. Erhalt Lernfahrausweis
2. Anmeldeformular 12. Fahrstunden
3. Sehtest 13. Verkehrskundeunterricht
4. Passfoto 14. Passfoto
5. Einreichung Anmeldung 15. Anmeldung praktische Fahrprüfung
6. Anmeldebestätigung 16. Praktische Fahrprüfung
7. Lernen 17. Führerausweis auf Probe
8. Verkehrsregeltheorie-Kurs 18. Weiterausbildung (WAB)
9. Anmeldung Theorieprüfung 19. Definitiver Führerausweis
10. Theorieprüfung 20. Kosten

Jedes Jahr erhalten tausende Jugendliche und auch Erwachsene den Führerausweis. Doch bis zum definitiven Führerausweis gilt es einige Dinge zu beachten. Ich zeige Ihnen Schritt für Schritt, was Sie dafür tun müssen. Die ungefähren Kosten sehen Sie ganz zum Schluss.

  1. Nothelfer-Kurs
  2. Sie müssen einen Nothelfer-Kurs besuchen. Dieser könnte aber auch schon einiges früher (ab dem 14. Lebensjahr) absolviert werden, da der Kurs sechs Jahre gültig ist. An diesem Kurs erhalten Sie eine Bestätigung, welche Sie wiederum aber erst vor der Theorieprüfung vorweisen müssen. (www.samariter.ch) Ziel: Als zukünftiger Motorfahrzeuglenker lernen Sie an diesem Kurs, wie Sie an einer Unfallstelle optimal Nothilfe leisten können. Sie üben das korrekte Verhalten bei einem Unfall, die Alarmierung, und auch mit technisch hochstehenden Hilfsmitteln die Herzdruckmassage. Auch im Alltag kann richtiges Erste-Hilfe Wissen Leben retten!

  3. Anmeldeformular
  4. Nun steht der Gang zum Strassenverkehrsamt in Ihrem Wohnkanton an. Dort holen Sie sich das "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises". Die meisten Kantone bieten dieses Formular auch als Download an (z.B. für den Kanton Zug: www.zg.ch/behoerden/). Haben Sie das Formular, dann kreuzen Sie die gewünschte Kategorie (für Motorwagen bis 3.5t, Kategorie B) an und füllen es anschliessend aus. Wichtig dabei: Sie müssen bei allen Fragen die Wahrheit angeben. Machen Sie das nicht, kann Ihnen der Ausweis auch noch nach der bestandenen Prüfung entzogen werden.

  5. Sehtest
  6. Ein Sehtest ist auch Bestandteil dieser Anmeldung, muss aber durch ein Optiker oder Augenarzt ausgefüllt werden. Sie können diesen Test auch in den meisten Brillenläden für ungefähr zwanzig Franken absolvieren.

  7. Passfoto
  8. Im Weiteren brauchen Sie für den Lernfahrausweis und für den provisorischen Führerausweis je ein Passfoto. Wie dieses auszusehen hat, können Sie unter www.zg.ch/behoerden nachlesen. Mein Tipp: Da Sie zwei brauchen, machen Sie diese am besten gleich zusammen.

  9. Einreichung Anmeldung
  10. Wird das Gesuch erstmals eingereicht und haben Sie das Formular vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt, müssen Sie persönlich je nach Kanton bei der Einwohnerkontrolle, beim Strassenverkehrsamt oder einem Polizeiposten vorsprechen und zusätzlich einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (Identitätskarte / Pass / Ausländerausweis) vorlegen. Das Gesuch kann frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters (Auto 17 Jahre) eingereicht werden.

  11. Anmeldebestätigung
  12. Ist alles in Ordnung, werden Sie nach rund einer Woche die Anmeldebestätigung zur Theorieprüfung erhalten.

  13. Lernen
  14. Hat das Amt Ihnen den Termin bestätigt, heisst es: lernen, lernen, lernen. Entweder kaufen Sie sich eine entsprechende Lern-CD oder den Zugang zu einer entsprechenden Online-Plattform (z.B. www.theoweb.ch oder www.asa.ch). Schauen Sie, dass Sie die Fragen, Situationen oder Problemstellungen verstehen, es wird Ihnen im praktischen Fahren helfen. Mein Tipp: Auch wenn Sie täglich lernen, sollten Sie mindestens einen Monat zum Lernen einplanen.

  15. Verkehrsregeltheorie-Kurs (optional)
  16. Einige Fahrlehrer oder Fahrschulen bieten für die Vertiefung auch einen Verkehrsregeltheorie (VRT) Kurs an. Das Ziel bei einem VRT-Kurs ist, vertieftes Wissen für verschiedene ausgewählte Schwerpunktthemen zu erlangen. Aber auch dieser Kurs ersetzt das Lernen nicht und es muss selbständig gelernt werden.

  17. Anmeldung Theorieprüfung
  18. Mit den Angaben der Anmeldebestätigung können Sie sich online (www.viacar.ch) für einen Prüfungstermin anmelden. Sollten Sie bereits im Besitz eines Ausweises der Kategorie A oder A1 sein, müssen Sie die Theorieprüfung nicht mehr wiederholen.

  19. Theorieprüfung
  20. Die Prüfung selbst dauert 45 Minuten und besteht aus 50 Fragen. Als bestanden gilt sie, wenn mindestens 36 Fragen korrekt beantwortet werden. Keine Angst: In der Schweiz bestehen über 70% die Prüfung beim ersten Versuch. Sollte es dennoch nicht im ersten Anlauf reichen, kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden. Nach der bestandenen Theorieprüfung bekommen Sie den sogenannten Lernfahrausweis.

  21. Erhalt Lernfahrausweis
  22. Sie haben nun einen auf zwei Jahren befristeten (!!) Lehrnfahrausweis erhalten. Die Gültigkeit ist im Lernfahrausweis eingetragen und kann für die Kategorie B nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Wartefrist zwischen Anmeldung und Führerprüfung von den saisonalen und kantonalen Kapazitäten abhängt. Melden Sie sich deshalb rechtzeitig an. Sie müssen einen Wiederholungsantrag der Führerprüfung stellen, wenn die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn die Führerprüfung drei Mal in Folge nicht bestanden wurde und die Zulassungsbehörde auf Grund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann in der Regel ein zweiter Lernfahrausweis für die gleiche Kategorie (mit neuem Gesuchformular usw.) beantragt werden. Wer die Voraussetzungen für die Erteilung eines zweiten Lernfahrausweises nicht erfüllt, oder während dessen Gültigkeit die Prüfung nicht besteht, dem wird die Erteilung eines weiteren Lernfahrausweises auf unbestimmte Zeit verweigert.

  23. Fahrstunden
  24. Nach der bestandenen Theorieprüfung kann es losgehen mit den Fahrstunden. Lehrer in Ihrer Region finden Sie im Internet oder auf der Webseite des Verbandes der Schweizer Fahrlehrer (www.fahrlehrerverband.ch). Bei einem Fahrlehrer lernen Sie das vorschriftsgemässe Verhalten im Strassenverkehr anzuwenden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Lernfahrten mit einem Begleiter auszuführen welcher nicht Fahrlehrer ist. Dieser muss das 23. Altersjahr vollendet haben, seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis und diesen nicht mehr auf Probe besitzen.

  25. Verkehrskundeunterricht
  26. Zusätzlich muss bei einer Fahrschule – spätestens bis zur Anmeldung für die praktische Führerprüfung – der Verkehrskundeunterricht (VKU) absolviert werden. Als zukünftigrt Fahrzeuglenker erlernen Sie das Erkennen von Gefahrensituationene. Damit sollen Sie zu einer defensiven, rücksichts- und verantwortungsvollen Fahrweise motiviert werden. Mein Tipp: Absolvieren Sie den Kurs so früh wie möglich.

  27. Passfoto
  28. Für die Anmeldung der praktischen Fahrprüfung benötigen Sie nun das zweite Passfoto.

  29. Anmeldung praktische Fahrprüfung
  30. Zur praktischen Fahrprüfung werden Sie normalerweise vom Fahrlehrer angemeldet. Man kann sich übers Internet (www.zg.ch/behoerden/) aber auch selber beim Strassenverkehrsamt anmelden.

  31. Praktische Fahrprüfung
  32. Keine Panik vor der Praxis: Die Mehrzahl der Fahrschüler besteht die Prüfung!! Wird die praktische Fahrprüfung nicht bestanden, kann Sie wiederholt werden. Nach drei Versuchen brauchen Sie allerdings ein positives "verkehrspsychologisches Gutachten" für einen vierten Anlauf. Neben einem Zeitaufwand von einigen Stunden müssen Sie dafür auch mit einigen hundert Franken Gebühren rechnen. Mein Tipp: Schauen Sie, dass Sie an diesem Tag fit und ausgeschlafen sind!!

  33. Führerausweis auf Probe
  34. Nach bestandener praktischer Fahrprüfung erhalten die Neulenker den Führerausweis auf Probe zugeschickt. Die Probezeit beträgt drei Jahre und gilt für alle, die den Lernfahrausweis nach dem 1. Dezember 2005 beantragt haben. Ein "grünes L" gibt es trotz Gerüchten nicht. Autolenker in der Probezeit müssen keine zusätzliche Markierung am Auto anbringen.

  35. Weiterausbildung (WAB)
  36. Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss nur noch einen WAB-Tag absolvieren oder nachweisen. Die Weiterbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen! Dabei sollen erste praktische Erfahrungen aus dem Strassenverkehr verarbeitet und das eigene Verhalten überprüft werden. In diesem Kurs erhalten Sie wertvolle Tipps von Fachleuten wie z.B. Funktion von Fahrassistenz-Systemen (ABS, ESP...), sicheres und energieeffizientes Fahren im Alltag und vieles mehr. Mein Tipp: Besuchen Sie auch diesen Kurs so bald als möglich!

  37. Definitiver Führerausweis
  38. Nach Ablauf des "Führerausweis auf Probe" erhalten Sie automatisch den definitiven Führerausweis.

  39. Kosten (bei diese Beträgen handelt es sich um Richtwerte)
Fahrzeugausweis CHF 45.-
Führerausweis CHF 50.-
Lernfahrausweis CHF 80.-

Ausweise:

Führerprüfung Kategorie A CHF 90.-
Führerprüfung Kategorie A1 CHF 90.-
Führerprüfung Kategorie B CHF 120.-
Führerprüfung CHF 180.-

Praktische Führerprüfungen:

Nothelfer-Kurs CHF 200.-
Verkehrsregeltheorie-Kurs (VRT) CHF 250.-
Verkehrskundeunterricht (VKU) CHF 250.-
WAB Kurs CHF 400.-

Diverses

Sehtest CHF 20.-
Passfoto CHF 10.-
Theorie-CD CHF 60.-
Praktischer Fahrunterricht pro Lektion CHF 100.-

(Quellen: autoscout24, TCS, Strassenverkehrsamt)